Informationen für Senioren

Vorsor­ge­voll­macht

In einer Vorsor­ge­voll­macht bestimmen Sie jemanden, der Sie in allen Lebens­be­reichen vertritt, für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind solche Entschei­dungen zu treffen. Diese von Ihnen bestimmte Person kümmert sich dann beispiels­weise um ihre Miet‑, Post- oder Finan­z­an­ge­le­gen­heiten. Sie werden wahrscheinlich eine Person ihres Vertrauens aussuchen, aber trotzdem sollte man sich auch hier immer Beratung suchen.

Die Beglau­bigung der Vorsor­ge­voll­macht ist nicht erfor­derlich, erhöht aber ihre Rechts­si­cherheit. Eine notarielle Vollmacht ist bei größeren Vermö­gens­werten zu empfehlen.

Formular »Vorsor­ge­voll­macht« beim Bundes­mi­nis­terium der Justiz und für Verbraucherschutz

Die Vorsor­ge­voll­macht darf nicht mit einer Patien­ten­ver­fügung verwechselt werden, in der eine gewünschte Heilbe­handlung für den Bevoll­mäch­tigten verbindlich festgelegt wird.