Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie jemanden, der Sie in allen Lebensbereichen vertritt, für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind solche Entscheidungen zu treffen. Diese von Ihnen bestimmte Person kümmert sich dann beispielsweise um ihre Miet‑, Post- oder Finanzangelegenheiten. Sie werden wahrscheinlich eine Person ihres Vertrauens aussuchen, aber trotzdem sollte man sich auch hier immer Beratung suchen.
Die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist nicht erforderlich, erhöht aber ihre Rechtssicherheit. Eine notarielle Vollmacht ist bei größeren Vermögenswerten zu empfehlen.
Formular »Vorsorgevollmacht« beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer Patientenverfügung verwechselt werden, in der eine gewünschte Heilbehandlung für den Bevollmächtigten verbindlich festgelegt wird.