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Testament

Ein Testament ist eine Verfügung für den Erbfall. Es wird auch als »letzt­willige Verfügung« bezeichnet: Sie ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in Kraft tritt.

Ist kein gültiges Testament vorhanden, tritt die gesetz­liche Erbfolge ein. Diese Erbfolge muss nicht immer den Wünschen des Erblassers entsprechen und kann zu Strei­tig­keiten unter den Angehö­rigen führen.

Um Ihren Wünschen gerecht zu werden, lassen Sie sich von einem Rechts­anwalt oder Notar darüber beraten, wie die gesetz­liche Erbfolge in Ihrem Fall aussieht, und ob es ratsam ist, ein Testament aufzusetzen.

Es gibt zwei Formen, ein Testament zu verfassen: eigen­händig handschriftlich oder notariell. Notariell verfasste Testa­mente werden stets in amtliche Verwahrung des Nachlass­ge­richtes gegeben. Privat verfasste Testa­mente können ebenfalls beim Nachlass­ge­richt in Verwahrung gegeben werden. Die jewei­ligen Standes­ämter werden von der Verwahrung unter­richtet. Ein Testament kann jederzeit geändert oder wider­rufen werden, wenn es Ihrem letzten Willen nicht mehr entspricht.