Testament
Ein Testament ist eine Verfügung für den Erbfall. Es wird auch als »letztwillige Verfügung« bezeichnet: Sie ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in Kraft tritt.
Ist kein gültiges Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese Erbfolge muss nicht immer den Wünschen des Erblassers entsprechen und kann zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen.
Um Ihren Wünschen gerecht zu werden, lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder Notar darüber beraten, wie die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall aussieht, und ob es ratsam ist, ein Testament aufzusetzen.
Es gibt zwei Formen, ein Testament zu verfassen: eigenhändig handschriftlich oder notariell. Notariell verfasste Testamente werden stets in amtliche Verwahrung des Nachlassgerichtes gegeben. Privat verfasste Testamente können ebenfalls beim Nachlassgericht in Verwahrung gegeben werden. Die jeweiligen Standesämter werden von der Verwahrung unterrichtet. Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, wenn es Ihrem letzten Willen nicht mehr entspricht.