Betreuungsverfügung
Warum braucht man eine Betreuungsverfügung?
Jeder kann in die Situation kommen, nicht mehr selbst entscheiden zu können. Das kann zum Beispiel passieren, wenn man nach einem Unfall oder Schlaganfall ins Koma fällt. Es müssen aber trotzdem wichtige Entscheidungen getroffen werden, zum Beispiel ob man einer Operation zustimmt oder ob man in ein Pflegeheim ziehen soll.
Wenn Sie diese Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, muss dies eine andere Person für Sie tun. Jetzt wäre das Betreuungsgericht einzuschalten und das sucht dann einen rechtlichen Betreuer. Der Betreuer entscheidet dann für Sie. Haben Sie eine Betreuungsverfügung, versucht das Gericht Ihre schriftlich festgehaltenen Wünsche und Vorstellungen zu beachten. Sie schreiben in die Betreuungsverfügung was passieren soll, wenn Sie nicht selbst entscheiden können.
Die Betreuungsverfügung ist also eine Art Absicherung, falls man einmal eine rechtliche Betreuung braucht. Ihr großer Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkung entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird.
In die Betreuungsverfügung können Sie schreiben, wie Sie betreut werden möchten. Zum Beispiel wer Ihr Betreuer sein soll – oder wer auf keinen Fall. Wo und wie Sie wohnen wollen. Ob Sie bestimmte medizinische Eingriffe nicht wollen, wie zum Beispiel das Legen einer Magensonde. Sie können auch bestimmen, dass der Betreuer Ihren Verwandten zu Weihnachten Geschenke schicken soll. Der Betreuer kauft dann die Geschenke von Ihrem Geld.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche so genau wie möglich aufschreiben. Der Betreuer muss sich dann daran halten, wenn es geht. Das Betreuungsgericht kontrolliert die Betreuungsverfügung und den Betreuer. Haben Sie zum Beispiel in die Betreuungsverfügung geschrieben, dass Ihr Nachbar auf keinen Fall Betreuer für Sie werden soll, muss das Gericht diesen Wunsch beachten. Außerdem können Sie die Betreuungsverfügung auch dann noch aufschreiben, wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind. Dies ist der große Vorteil gegenüber der Vorsorgevollmacht, wo dies nicht mehr möglich ist.
Wann kann die in der Betreuungsverfügung genannte Person mit der Betreuung beginnen?
Erst dann, wenn das Betreuungsgericht dies entschieden hat. Denn nur das Betreuungsgericht bestimmt, wer Betreuer werden soll.
Die Wohn- und Pflegeberatung der Stadt Ratingen berät sie selbstverständlich auch zum Erstellen einer Betreuungsverfügung – völlig unabhängig und uneingeschränkt neutral.
Info-Broschüre
Broschüre »Betreuungsrecht« beim Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz