Informationen für Senioren

Vorsorge

Eine Krankheit oder ein Unfall können jeden Menschen in eine Situation bringen, in der er außer­stande ist, für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und selbst­be­stimmt zu handeln. Auch wenn Angehörige und andere Vertrau­ens­per­sonen um die Wünsche des jeweils anderen wissen, können sie nicht rechts­ver­bindlich entscheiden und tätig werden. Um in solchen Fällen einen Vertreter zu haben, hat der Gesetz­geber die Möglichkeit der Vorsor­ge­voll­macht und der gesetz­lichen Betreuung geschaffen.

Sie werden immer dann erfor­derlich, wenn ein bis dahin voll entschei­dungs­fä­higer Mensch so schwer erkrankt, körperlich, geistig oder physisch, sodass er keine Entschei­dungen mehr treffen oder die Tragweite seiner Entschei­dungen nicht mehr erkennen kann. Die gesetz­lichen Grund­lagen finden sich im Bürger­lichen Gesetzbuch.