🎤 Betreuung
Betreuung
Herzlich willkommen zu unserem Podcast Ratinger Töttern. Ich begrüße heute Frau Sina Rohlfing als kompetente Gesprächspartnerin zu unserem Thema »Betreuung«. Ich selber bin natürlich auch wieder dabei, mein Name ist Rita Mitic und ich bin die Quartiers- und Netzwerkentwicklerin. Guten Tag Frau Rohlfing.
Ja, guten Tag.
Frau Rohlfing, wir haben Sie heute hier getroffen um über die gesetzliche Betreuung zu reden. Ich weiß gar nichts: gesetzliche Betreuung – was heißt das überhaupt und was bedeutet das?
Eine gesetzliche Betreuung ist eigentlich ein Stellvertreter, der für mich stellvertretend handeln kann. Was heißt das? Das heißt, dass falls ich mal in eine Situation komme – als Bürger oder als Menra-podcast-spk-rmsch – für mich selber keine Entscheidung mehr treffen zu können – das können unterschiedliche Situationen sein wie z.B. wenn ich einen Autounfall habe oder einen allgemeinen Unfall – komme ich in die Situation, dass ich selber meine Wünsche nicht mehr äußern kann. Z.B. wenn ich ins Koma falle, das ist meistens so der gängigste Begriff. Dann kann ich ja meinen Wunsch nicht mehr meiner Umwelt mitteilen.
Ja, aber wenn ich jetzt verheiratet bin, kann mein Mann oder meine Frau das doch für mich machen?
Das denken sehr, sehr viele und das ist auch die allgemeine Denkweise unter uns Bürgern: dass der Ehemann oder die Ehefrau stellvertretend für mich entscheiden kann. Gesetzlich gesehen ist das leider nicht der Fall. Genau das ist auch das Problem. Mit dem ihr Partner redet man sehr oft schon darüber, was man später mal gerne haben möchte und wie das Leben aussieht und wie man gerne behandelt werden möchte, aber gesetzlich gesehen darf der Ehepartner nicht für einen entscheiden. Deswegen würde dann in Betracht gezogen werden, dass der Ehepartner dazer gesetzliche Betreuer werden kann.
Ich darf noch mal auf ihr Beispiel eingehen, »Der komatöse Fall« wollen wir hier mal nennen: Aus irgendeinem Grund – ich bin jetzt verheiratet – aus irgendeinem Grund läge ich jetzt im Koma in der Klinik und es müssten jetzt Entscheidung getroffen werden für meine weitere Behandlung oder auch im Extremfall zum Ab- /Anstellen von irgendwelchen Geräten. Dann dürfte mein Mann die gar nicht treffen, die Entscheidungen?
Nein, der Mann dürfte sie nicht treffen.
Ja, das war eine klare Antwort, mit der bestimmt viele unserer Zuhörer nicht gerechnet haben. Weil wir eigentlich alle davon ausgehen, ich habe Eltern oder ich haben im Mann oder eine Frau, und dann können die für mich entscheiden. Aber gerade haben wir gelernt: Das geht geht nicht! Dann erklären Sie doch bitte mal: Wir wollen bei diesem Beispiel bleiben, dem »komatösen Fall« und da ist jetzt eine Ehefrau, deren Mann da liegt. Was muss die denn dann machen, um diese Entscheidungen übernehmen zu können oder diese Betreuerin zu werden? Denn es bietet sich ja geradezu an, dass es dann in dem Fall die Ehefrau ist.
Um auf die erste Frage zurückzukommen: Wie werde ich dann die rechtliche Betreuung von meinem Ehemann? Dann ist es oft so, in dem »komatösen Fall«: der ist im Rahmen eines Krankenhauses soweit abgesichert, dass im Regelfall der Soziale Dienst oder der Stationsarzt beim Amtsgericht einen Antrag stellt. Einen Antrag, dass eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird. Sollte das Krankenhaus das aus welchen Gründen auch immer mal nicht tun, kann man diesen Antrag natürlich auch beim Amtsgericht selber stellen. Auch selber, persönlich kann man das machen. Vordrucke bekommt man auch beim Amtsgericht.
Aber in diesem Krankenhausfall, bekommt man dann schon Hilfestellung im Regelfall – wir gehen jetzt Mal vom Regelfall aus – durch den sozialen Dienst? Damit das geregelt werden kann?
Genau, der Soziale Dienst unterstützt auch. Die Antragstellung macht in der Regel der Stationsarzt, weil der Arzt am meisten daran interessiert ist, jemanden zu haben der ihm sagt wie die weiteren Behandlungsmöglichkeiten sind. Deswegen wird oft der zuständiger Arzt den Antrag beim Amtsgericht stellen. Und dann wird ein Verfahren eröffnet.
Und dann wird vor Gericht irgendwann entschieden ob mein Mann /meine Frau der Betreuer werden kann. Da vergeht doch sehr viel Zeit, was passiert in der Zwischenzeit?
Wenn wir den komatösen Patienten nehmen, dann wird es ein Eilverfahren sein. Das Eilverfahren geht sehr sehr schnell, weil viele Schritte erstmal ausgelassen werden. Der Arzt schreibt ein Attest ans Amtsgericht in dem drin steht, dass der Ehepartner nicht mehr handlungsfähig ist und dann wird um eine Betreuerbenennung gebeten. Dann wird die Betreuungsstelle – das bin in dem Fall ich und natürlich meine Kollegen – beauftragt, einen Betreuer zu benennen, und dann werden wir uns in der Regel mit den Angehörigen in Verbindung setzen. Dann werden wir mit denen sprechen um zu gucken, ob sie es schaffen, diese rechtliche Betreuung zu übernehmen. Die sind vielleicht von den Umständen so eingenommen, dass sie sagen: »Um Gottes Willen, ich bin jetzt gerade mit allem überfordert, ich kann das jetzt nicht!« oder sagen, « Doch, ich traue mir das zu, ich möchte das gerne machen!« Dann werden wir dem Gericht Bescheid sagen und dann kriegen Sie am Ende eine »Betreuerbestellung«. Die kriegen sie zugeschickt. Wenn es jetzt ein normales Verfahren sein soll, dann wird das 4 bis 6 Wochen dauern in der Regel. Das dauert dann sehr lange.
Wir bleiben jetzt mal bei diesem von Ihnen genannten Eilverfahren. Das heißt ich muss mir keine Gedanken machen, selbst wenn jetzt keine Betreuung da ist, dass ich auf dem Bett versterbe weil keiner Verantwortung übernehmen will, sondern es ist dafür gesorgt, dass ich weiter behandelt werde, ob mit oder ohne Betreuung. Also ob das jetzt mein Ehepartner übernimmt oder nicht: es wird auf jeden Fall dafür gesorgt, dass die Behandlung fortgesetzt werden kann. Das verstehe ich richtig?
Sie werden jetzt aufgrund einer fehlenden rechtlichen Betreuung nicht versterben.
Das wollte ich feststellen, ja. Ich habe ja auch noch mal gelernt: es gibt eine Eilbetreuung – alle kümmern sich – sehr wichtig.
Ich möchte jetzt mal auf einen anderen Fall kommen, der ja auch viele Menschen bewegt: Wenn ich jetzt alt bin und so anfange vielleicht ein bisschen tüdelig zu werden. Wobei sich das ja auch wieder unterschiedlich zeigen kann – vielleicht vergesse ich den Herd auszumachen, kann aber durchaus noch meine Finanzen sehr gut kontrollieren; ich kann vielleicht nicht mehr so gut putzen und vergesse schon mal die Hausschuhe auszuziehen wenn ich nach draußen gehe – da gibt’s ja vielerlei Möglichkeiten. Und meine Angehörigen meinen jetzt, ich schaffe das alles nicht mehr und die gehen jetzt zu Ihnen und sagen: »Meine Oma (oder meine Mutter), die ist schon ganz durcheinander und die kann dieses nicht und das ist nicht – da muss unbedingt eine Betreuung daher!« Was passiert denn dann?
Auch die Angehörigen können natürlich auch einen Antrag auf Einrichtung einer Betreuung beim Amtsgericht stellen. Aber dann passiert genau das was in dem längeren Verfahren geprüft wird: es kommen dann mehrere Leute zu – ich sage jetzt einfach mal: zu Ihnen nach Hause und prüfen: Brauchen sie eine rechtliche Betreuung?
Wie prüfen die das denn?
Da kommt z.B. ein Arzt zu Ihnen und untersucht Sie und guckt, ob Sie wirklich eine rechtliche Betreuung brauchen.
Wie stellt der das denn fest?
Der hat gewisse Fragen. Der fragt dann z.B., ob Sie wissen, welcher Wochentag ist; ob Sie wissen, welche Jahreszeit wir haben und der fordert Sie auch z.B. auf, Bilder zu malen. Aber der ist nicht dera-podcast-spk-rmr einzige, der da kommt. Viele Leute haben ja auch ein gewissen Grundrespekt vor Ärzten. Auch wir als Betreuungsstelle kommen und es gibt noch eine andere Dame, die kommt, das ist die Verfahrenspflegerin, wird die genannt. Die Verfahrenspflegerin ist nur dafür da, Ihre Sichtweise aufzuschreiben.
Was heißt das: »meine Sichtweise«?
Wenn Sie jetzt sagen: »Ich möchte keine rechtliche Betreuung! Weil – ich komm eigentlich wunderbar alleine zurecht. Ich schaffe das alles. Ja, ok, ich vergesse halt auch hin und wieder meine Schuhe anzuziehen wenn ich rausgehe. Aber ansonsten komme ich sehr gut zurecht«, dann beschreibt die dem Gericht genau das. Weil diese Frau halt nur dafür da ist, dass sie Ihre Sichtweise erklärt.
Wie so eine Art »Rechtsanwältin« für mich?
Genau, das ist wie … so eine Art Stellvertetung vor Gericht.
Auch die Betreuungsstelle – das bin ich – kommt auch noch mal, um zu gucken: kommen Sie nicht so gut zurecht? Kann man vielleicht auch andere Hilfen einrichten? Gibt es z.B. ein anderes System was was man installieren könnte oder einrichten könnte, das sie unterstützt, Sodass man gar keine rechtliche Betreuung braucht?
Ja, aber wer entscheidet denn am Schluss, ob ich eine Betreuung brauche oder nicht?
Am Ende entscheidet die Richterin. Die Richterin kommt aber auch vorbei und hört Sie auch noch mal.
Die kommt zu mir nach Hause?
Ja, im Regelfall ist es eigentlich so, dass die Richterin jemanden in der »eigenen Häuslichkeit« anhören soll. Wenn Sie jetzt sagen: »Das ist mir bisschen zu unangenehm wenn so viele Leute kommen«, ist es auch nicht so schlimm – man kann auch die Termine am Amtsgericht machen.
Ach, ich kann auch zu der Richterin gehen?
Also, es ist nicht so dass Sie einfach zum Amtsgericht gehen können und sagen können: »Ich wollte schon mal Bescheid sagen: Hier bin ich und mir geht’s wunderbar!« Es wird ein Anhörungstermin festgelegt. Wenn ich zu Ihnen kommen sollte als Betreuungsstelle, haben Sie die Möglichkeit zu sagen: »Es wäre besser, wenn ich zum Amtsgericht gehe«, oder »es wäre besser, wenn Sie hierhin kommen, zu mir.« Weil – manchmal kommt man auch nicht mehr so gut außerhalb der Wohnung zurecht, und da ist vielleicht eine …
Vielleicht bin ich ja nicht mehr so gut zu Fuß oder habe keine Lust. Amtsgericht ist so weit weg, da muss ich mit dem Bus fahren – will ich nicht. Könnte ja sein. Und dann kommt die Richterin zu mir?
Wenn die Richterin Zeit hat, kommt sie zu Ihnen.
Und dann haben ja alle was gesagt: der Arzt, Sie als Betreuungsstelle, die Verfahrenspflegerin. Jeder muss wahrscheinlich was schreiben, gehe ich mal von aus.
Ja, natürlich.
Dann liest die Richterin sich das alles durch. Und Aufgrund dieser – wir nennen das mal »Gutachten« – der Verschriftlichung sagt die Richterin dann: du kriegst eine Betreuung – ja oder nein. Kann ich mir das so vorstellen?
Also die Richterin hört sich ja auch an. Sie jetzt spricht ja mit Ihnen, und mir laut Gesetz darf man keine rechtliche Betreuung einrichten, wenn man es nicht will. Es sei denn, man hat keinen freien Willen mehr.
Ich sage jetzt: »Ich will das nicht! Nur weil ich ab und zu vergesse, meine Schuhe zu wechseln oder auch ein bisschen Pipi in der Hose habe, heißt das ja noch lange nicht, dass ich meine finanziellen Möglichkeiten nicht überblicken kann, oder nicht weiß, wie ich Geld für mich ausgeben darf.« Das eine hat ja nicht unbedingt was mit dem anderen zu tun.
Nein, natürlich nicht! Man sollte aber vielleicht auch klären, dass eine rechtliche Betreuung Aufgabenkreise hat, die man bekommt. Das sollte man nicht vergessen.
Was heißt das denn?
Die meisten Menschen fürchten bei einer rechtlichen Betreuung, dass man entmündigt wird.
So wie das früher war. Der Richter fragte: »Wie macht das Herz?« Dann antwortete man: »Tick, tack«, und dann sagt er: »Ab morgen sorgt jemand anders für dich.« So war das früher.
So war das früher. Vor 1992 war das nämlich noch so. Dann wurde dieses Gesetz abgeschafft. Eine »Vormundschaft« gibt es heute nicht mehr.
Ach, das gibt’s gar nicht, das heißt auch gar nicht mehr so? Das heißt jetzt »Betreuung«?
[lacht] Also die neue Schaffung heißt jetzt »rechtliche Betreuung«. Das heißt aber auch, dass der rechtliche Betreuer nicht mehr die Aufgaben eines Vormundes hat. Weil – der Vormund ist eigentlich eine allumfassende Vertretung und ein gesetzlicher Betreuer bekommt Aufgabenkreise. Das heißt, wenn Sie jetzt sagen: »Ich habe Pipi in der Hose, ich komm nicht mehr so gut alleine zu Hause zurecht«, dann sollte derjenige sich überlegen ob ich dann vielleicht für diese Aufgabenkreise – also sprich, was ist mit Pflege was ist mit Gesundheitssorge (weil Pipi in der Hose ist ja nicht für alle gesund) ne könntest du ja könnte man so sagen na dann sollte man sich überlegen das wird aber auch noch emran das Betreuungsverfahren genau erklärt aber es nicht besser ist wenn dieser rechtliche Betreuer in diesem Aufgabenkreis die rechtliche Betreuung macht.
Er also nur nur diesen Punkt »Gesundheit« betreut. Aber das ist ja weitumfassend, »Gesundheit«. Ist er denn auch für meine Medikamente verantwortlich? Muss ich mit dem zum Arzt gehen? Darf ich dann nicht mehr alleine zum Arzt gehen? Das sind ja wichtige Fragen.
Genau, das sind auch alles wichtige Fragen und gut, dass sie gestellt werden. Weil: alleine zum Arzt gehen können Sie immer noch. Nur weil der rechtliche Betreuer den Aufgabenkreis »Gesundheitsfürsorge« hat heißt das nicht, dass Sie in diesem Aufgabenkreis geschäftsunfähig sind! Sie können in diesem Aufgabenkreis weiterhin noch geschäftsfähig sein. Das bedeutet auch, dass Sie in diesem Aufgabenkreis noch zum Arzt gehen können alleine.
Ja, was macht der denn dann im Rahmen von Gesundheit? Wofür sorgt der denn?
Der rechtliche Betreuer sorgt dafür, dass das die Aufgaben in diesem Kreis, die dann auch anfallen, A) erledigt werden und B) so erledigt werden, dass es für Sie am besten ist.
Das ist zum Beispiel – wir bleiben mal bei dem Pipi in der Hose –, dass vielleicht ab und zu einen Pflegedienst vorbeikommt und guckt, ob ich mich noch alleine umziehen und anziehen kann und dafür sorgen kann. Vielleicht merke ich das ja auch gar nicht: vielleicht bin ich auch ein bisschen inkontinent – das kann man ja alles nicht vorausschauend sagen, könnte ja so sein –, dass der dann darauf achtet, dass eine gute Pflege erfolgt. Kann ich das so verstehen?
Ja, aber auch, dass die Pflege dann auch bezahlt wird.
Das guckt er auch?
Ja, die die muss ja bezahlt werden. Die kommt ja leider nicht von irgendwoher. Also muss geguckt werden: ist einen Pflegegrad schon eingerichtet? Und das muss dann der rechtliche Betreuer auch machen: dass dann ein Pflegegrad installiert wird. Sprich: der muss sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und dann noch mit den Pflegediensten. Da wir ja Pflegemangel haben, muss dann auch geschaut werden: welcher Pflegedienst kann kommen und wie passt es Ihnen mit den Pflegediensten?
Es könnte auch theoretisch jemand sein aus meiner Familie oder aus dem Freundeskreis?
Natürlich, ja, natürlich. Also es ist nicht zwangsläufig, nur weil man einen rechtlichen Betreuer bekommt, dass man dann auch ein ambulanter Pflegedienst hat, nein. Also es kann auch noch weiterhin in der Familie Unterstützung geben.
Ich verstehe Sie richtig: Nur weil ich jetzt in dem Bereich »Gesundheit« eine Betreuung habe, bedeutet das aber trotzdem: ich darf auch noch Dinge selber bestimmen?
Ja, der rechtliche Betreuer ist ja dafür da, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.
Weil ich das alleine vielleicht nicht mehr so gut hinkriege?
Genau.
Sie haben ja gesagt, das wäre ein Teil nur, der Aufgabenkreises »Gesundheit«. Was gibt es denn noch innerhalb der Betreuung für Aufgaben?
Aufgabenkreise? Es gibt noch den Aufgabenkreis »Vermögenssorge«, [dafür] wenn ich irgendwann merke: das mit meinen Rechnungen zahlen … das klappt irgendwie nicht mehr so gut. Aus den verschiedensten Gründen – Vergesslichkeit oder man kann die Rechnung nicht mehr so gut lesen. Dann kann man den Kreis Vermögenssorge noch mit dazutun.
Es gibt da noch den Aufgabenkreis der Behördenangelegenheiten, Sozialversicherung. Wenn man nicht mehr so gut bis zum Bürgeramt laufen kann um einen neuen Ausweis zu beantragen kann, dann gehört das natürlich auch zu den Aufgaben eines rechtlichen Betreuers. Sozialversicherungen gehören dazu, unter anderen aber auch die Rentenangelegenheiten.
Dann gibt es noch den Aufgabenkreis des Post- und Fernmeldeverkehrs. Wenn ich irgendwann merke: das mit dem Lesen meiner Briefe, das funktioniert einfach nicht mehr so gut – dann kann derjenige sich auch darum kümmern.
Es gibt noch viel, viel mehr Aufgabenkreise.
So grob – könnte das mal so einteilen, in so mehrere Felder?
Man bekommt »Post und Fernmeldeverkehr«. Man bekommt sehr oft »Gesundheitsfürsorge«. Man bekommt – je nachdem ob man eine Wohnung hat – »Wohnungsangelegenheiten«. Und dann gibt es auch noch mal »Aufenthaltsbestimmungsrecht«. Es gibt auch noch, dass man sich um die Heime kümmert, da gibt es auch noch Aufgabenkreise für. Aber ich habe das Gefühl, dass »Aufenthaltsbestimmungsrecht« auch immer sehr komisch betrachtet wird.
Das kann ich gut nachvollziehen, dass das komisch betrachtet wird. Als Laie hat das immer den Beigeschmack von: »Ich kann nicht mehr selber bestimmen, wo ich wohne wenn ich alt bin. Jetzt bin ich vielleicht – hatten wir ja gerade schon gesagt – ein bißchen tüdelig, ich hab auch ab und zu Pipi in der Hose und ich laufe auch schon mal mit Hausschuhen im Winter spazieren – ich möchte aber trotzdem in meiner Wohnung bleiben!« Und natürlich hab ich dann Angst, wenn eine Betreuung eingerichtet wird, die Aufenthaltsbestimmungsrecht genannt wird, dass ich dann einfach ins Heim gesteckt werde, obwohl ich da gar nicht hin will!
Nein, auch wenn der rechtliche Betreuer diesen Aufgabenbereicht hat, heißt das nicht, dass Sie in diesem Bereich nicht mehr ihre Wünsche äußern können und auch nicht mehr geschäftsfähig sind. Wenn Sie sagen: »Ich möchte hier in meinem Haus bleiben!«, dann ist es die Aufgabe des Betreuers zu gucken, inwieweit und wie kann ich das am besten einrichten? Sprich: ambulante Pflegedienste … dann im Rahmen »haushaltsnahe Dienstleistungen« können sich die wenigsten was vorstellen, aber das sind dann Menschen die helfen beim Putzen der Wohnung, oder Menschen die einen mit Nahrungsmitteln versorgen, und, und, und. Und wenn das Ihr Wunsch ist, dann ist die Aufgabe des Betreuers das für Sie einzurichten!
Also, ich lerne aus unserem Gespräch: Es ist nicht mehr so wie früher – ich verliere alles /früher war Vormundschaft –, sondern das ist heute ganz anders. Erstmal ist die Betreuung in verschiedene Bereiche gegliedert, und nicht immer bekommt jemand die volle Dosis Betreuung, sondern es gibt durchaus Unterschiede. Und ich habe auch gelernt, dass es nach wie vor Aufgabe der Betreuerin/des Betreuers ist, auf meine Wünsche einzugehen oder auf meine Bedürfnisse einzugehen und sich zu kümmern. Eigentlich hat er die Aufgabe, sich darum zu kümmern, dass es mir auch weiterhin gut geht.
Ganz genau. Das kann man eigentlich sehr gut so zusammenfassen.
Wird der Betreuer denn auch kontrolliert?
Ja, natürlich. Der Betreuer wird durch das Betreuungsgericht, das Amtsgericht in Ratingen kontrolliert. Der muss da auch eine Berichterstattung machen, so dass es da nicht zu Veruntreuung kommen kann. Der rechtliche Betreuer soll ja auch die Wünsche von einem umsetzen. Dies beinhaltet natürlich auch, dass es Wünsche sind, die in ihrem Sinne sind. Also wenn Sie z.B. irgendwann sehr krank sind und sie sagen: »Ich wünsche mir jetzt den Porsche vor meiner Tür«, und dann heißt das nicht, dass der rechtliche Betreuer den Porsche für sie kauft und sie daraufhin Pleite sind.
Also der hat schon die Aufgabe dafür zu sorgen, dass alles auch sinnvoll passiert um mich herum. Weil – es könnte ja auch sein, wie Sie gerade sagen, dass ich irgendwann vielleicht auch Aussetzer habe und – obwohl ich das jetzt nicht als Aussetzer empfinde, einen schönen Porsche vor der Tür zu haben … [lacht] Wenn das natürlich nicht mein meinem Kontostand entspricht, haben Sie Recht, sollte man darüber nachdenken.
Frau Rohlfing – ich bedanke mich jetzt erstmal für unser Gespräch. Ich hätte jetzt gerne aber noch einmal Ihre Telefonnummer und – wen können wir noch ansprechen?
Meine Telefonnummer finden Sie natürlich im Internet, und dann ist da einmal die Frau Wefel, [aktuell außerdem: die Frau Oelmann, die Frau Beckers] und dann noch die Kollegin Frau Rasche, die hat die Telefonnummer 550 50 – 51.
Das sind ja schon mal zwei super Ansprechpartner. Ansonsten, wie Sie es gerade gesagt haben, finden Sie alle Ansprechpartner unserer Betreuungsstelle oder auch des Sozialen Dienstes – Sie sind ja immer alles in einer Person – auf unserer Internetseite. Sie können das aber auch in den Begegnungsstätten erfragen. Auch über die Telefonzentrale sind meine Kolleginnen immer … »immer erreichbar« hätte ich beinahe gesagt – zu den normalen Öffnungszeiten erreichbar und sind auch gerne bereit, Fragen zu beantworten und Sie kompetent zu beraten. Recht herzlichen Dank, Frau Rohlfing!
Gerne.
[Musik]
Das Gespräch zum Thema »Betreuung« haben mir Frau Rohlfing geführt. Mittlerweile hat sich die Zuständigkeit verändert, wie das in Behörden hin und wieder so ist. Zuständig ist jetzt die Frau Rasche. Die Telefonnummer ist geblieben. Sie können sich mit allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Betreuung an Frau Rasche wenden. Ich bedanke mich nochmals für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf unser nächstes Zusammentreffen beim Ratinger Töttern.