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🎤 Betreuung

Betreuung

Herzlich willkommen zu unserem Podcast Ratinger Töttern. Ich begrüße heute Frau Sina Rohlfing als kompe­tente Gesprächs­part­nerin zu unserem Thema »Betreuung«. Ich selber bin natürlich auch wieder dabei, mein Name ist Rita Mitic und ich bin die Quartiers- und Netzwerk­ent­wick­lerin. Guten Tag Frau Rohlfing.

Ja, guten Tag.

Frau Rohlfing, wir haben Sie heute hier getroffen um über die gesetz­liche Betreuung zu reden. Ich weiß gar nichts: gesetz­liche Betreuung – was heißt das überhaupt und was bedeutet das?

Eine gesetz­liche Betreuung ist eigentlich ein Stell­ver­treter, der für mich stell­ver­tretend handeln kann. Was heißt das? Das heißt, dass falls ich mal in eine Situation komme – als Bürger oder als Menra-podcast-spk-rmsch – für mich selber keine Entscheidung mehr treffen zu können – das können unter­schied­liche Situa­tionen sein wie z.B. wenn ich einen Autounfall habe oder einen allge­meinen Unfall – komme ich in die Situation, dass ich selber meine Wünsche nicht mehr äußern kann. Z.B. wenn ich ins Koma falle, das ist meistens so der gängigste Begriff. Dann kann ich ja meinen Wunsch nicht mehr meiner Umwelt mitteilen.

Ja, aber wenn ich jetzt verhei­ratet bin, kann mein Mann oder meine Frau das doch für mich machen?

Das denken sehr, sehr viele und das ist auch die allge­meine Denkweise unter uns Bürgern: dass der Ehemann oder die Ehefrau stell­ver­tretend für mich entscheiden kann. Gesetzlich gesehen ist das leider nicht der Fall. Genau das ist auch das Problem. Mit dem ihr Partner redet man sehr oft schon darüber, was man später mal gerne haben möchte und wie das Leben aussieht und wie man gerne behandelt werden möchte, aber gesetzlich gesehen darf der Ehepartner nicht für einen entscheiden. Deswegen würde dann in Betracht gezogen werden, dass der Ehepartner dazer gesetz­liche Betreuer werden kann.

Ich darf noch mal auf ihr Beispiel eingehen, »Der komatöse Fall« wollen wir hier mal nennen: Aus irgend­einem Grund – ich bin jetzt verhei­ratet – aus irgend­einem Grund läge ich jetzt im Koma in der Klinik und es müssten jetzt Entscheidung getroffen werden für meine weitere Behandlung oder auch im Extremfall zum Ab- /​Anstellen von irgend­welchen Geräten. Dann dürfte mein Mann die gar nicht treffen, die Entscheidungen?

Nein, der Mann dürfte sie nicht treffen.

Ja, das war eine klare Antwort, mit der bestimmt viele unserer Zuhörer nicht gerechnet haben. Weil wir eigentlich alle davon ausgehen, ich habe Eltern oder ich haben im Mann oder eine Frau, und dann können die für mich entscheiden. Aber gerade haben wir gelernt: Das geht geht nicht! Dann erklären Sie doch bitte mal: Wir wollen bei diesem Beispiel bleiben, dem »komatösen Fall« und da ist jetzt eine Ehefrau, deren Mann da liegt. Was muss die denn dann machen, um diese Entschei­dungen übernehmen zu können oder diese Betreuerin zu werden? Denn es bietet sich ja geradezu an, dass es dann in dem Fall die Ehefrau ist.

Um auf die erste Frage zurück­zu­kommen: Wie werde ich dann die recht­liche Betreuung von meinem Ehemann? Dann ist es oft so, in dem »komatösen Fall«: der ist im Rahmen eines Kranken­hauses soweit abgesi­chert, dass im Regelfall der Soziale Dienst oder der Stati­onsarzt beim Amtsge­richt einen Antrag stellt. Einen Antrag, dass eine recht­liche Betreuung einge­richtet wird. Sollte das Krankenhaus das aus welchen Gründen auch immer mal nicht tun, kann man diesen Antrag natürlich auch beim Amtsge­richt selber stellen. Auch selber, persönlich kann man das machen. Vordrucke bekommt man auch beim Amtsgericht.

Aber in diesem Kranken­hausfall, bekommt man dann schon Hilfe­stellung im Regelfall – wir gehen jetzt Mal vom Regelfall aus – durch den sozialen Dienst? Damit das geregelt werden kann?

Genau, der Soziale Dienst unter­stützt auch. Die Antrag­stellung macht in der Regel der Stati­onsarzt, weil der Arzt am meisten daran inter­es­siert ist, jemanden zu haben der ihm sagt wie die weiteren Behand­lungs­mög­lich­keiten sind. Deswegen wird oft der zustän­diger Arzt den Antrag beim Amtsge­richt stellen. Und dann wird ein Verfahren eröffnet.

Und dann wird vor Gericht irgendwann entschieden ob mein Mann /​meine Frau der Betreuer werden kann. Da vergeht doch sehr viel Zeit, was passiert in der Zwischenzeit?

Wenn wir den komatösen Patienten nehmen, dann wird es ein Eilver­fahren sein. Das Eilver­fahren geht sehr sehr schnell, weil viele Schritte erstmal ausge­lassen werden. Der Arzt schreibt ein Attest ans Amtsge­richt in dem drin steht, dass der Ehepartner nicht mehr handlungs­fähig ist und dann wird um eine Betreu­er­be­nennung gebeten. Dann wird die Betreu­ungs­stelle – das bin in dem Fall ich und natürlich meine Kollegen – beauf­tragt, einen Betreuer zu benennen, und dann werden wir uns in der Regel mit den Angehö­rigen in Verbindung setzen. Dann werden wir mit denen sprechen um zu gucken, ob sie es schaffen, diese recht­liche Betreuung zu übernehmen. Die sind vielleicht von den Umständen so einge­nommen, dass sie sagen: »Um Gottes Willen, ich bin jetzt gerade mit allem überfordert, ich kann das jetzt nicht!« oder sagen, « Doch, ich traue mir das zu, ich möchte das gerne machen!« Dann werden wir dem Gericht Bescheid sagen und dann kriegen Sie am Ende eine »Betreu­er­be­stellung«. Die kriegen sie zugeschickt. Wenn es jetzt ein normales Verfahren sein soll, dann wird das 4 bis 6 Wochen dauern in der Regel. Das dauert dann sehr lange.

Wir bleiben jetzt mal bei diesem von Ihnen genannten Eilver­fahren. Das heißt ich muss mir keine Gedanken machen, selbst wenn jetzt keine Betreuung da ist, dass ich auf dem Bett versterbe weil keiner Verant­wortung übernehmen will, sondern es ist dafür gesorgt, dass ich weiter behandelt werde, ob mit oder ohne Betreuung. Also ob das jetzt mein Ehepartner übernimmt oder nicht: es wird auf jeden Fall dafür gesorgt, dass die Behandlung fortge­setzt werden kann. Das verstehe ich richtig?

Sie werden jetzt aufgrund einer fehlenden recht­lichen Betreuung nicht versterben.

Das wollte ich feststellen, ja. Ich habe ja auch noch mal gelernt: es gibt eine Eilbe­treuung – alle kümmern sich – sehr wichtig.
Ich möchte jetzt mal auf einen anderen Fall kommen, der ja auch viele Menschen bewegt: Wenn ich jetzt alt bin und so anfange vielleicht ein bisschen tüdelig zu werden. Wobei sich das ja auch wieder unter­schiedlich zeigen kann – vielleicht vergesse ich den Herd auszu­machen, kann aber durchaus noch meine Finanzen sehr gut kontrol­lieren; ich kann vielleicht nicht mehr so gut putzen und vergesse schon mal die Hausschuhe auszu­ziehen wenn ich nach draußen gehe – da gibt’s ja vielerlei Möglich­keiten. Und meine Angehö­rigen meinen jetzt, ich schaffe das alles nicht mehr und die gehen jetzt zu Ihnen und sagen: »Meine Oma (oder meine Mutter), die ist schon ganz durch­ein­ander und die kann dieses nicht und das ist nicht – da muss unbedingt eine Betreuung daher!« Was passiert denn dann?

Auch die Angehö­rigen können natürlich auch einen Antrag auf Einrichtung einer Betreuung beim Amtsge­richt stellen. Aber dann passiert genau das was in dem längeren Verfahren geprüft wird: es kommen dann mehrere Leute zu – ich sage jetzt einfach mal: zu Ihnen nach Hause und prüfen: Brauchen sie eine recht­liche Betreuung?

Wie prüfen die das denn?

Da kommt z.B. ein Arzt zu Ihnen und unter­sucht Sie und guckt, ob Sie wirklich eine recht­liche Betreuung brauchen.

Wie stellt der das denn fest?

Der hat gewisse Fragen. Der fragt dann z.B., ob Sie wissen, welcher Wochentag ist; ob Sie wissen, welche Jahreszeit wir haben und der fordert Sie auch z.B. auf, Bilder zu malen. Aber der ist nicht dera-podcast-spk-rmr einzige, der da kommt. Viele Leute haben ja auch ein gewissen Grund­re­spekt vor Ärzten. Auch wir als Betreu­ungs­stelle kommen und es gibt noch eine andere Dame, die kommt, das ist die Verfah­rens­pfle­gerin, wird die genannt. Die Verfah­rens­pfle­gerin ist nur dafür da, Ihre Sicht­weise aufzuschreiben.

Was heißt das: »meine Sichtweise«?

Wenn Sie jetzt sagen: »Ich möchte keine recht­liche Betreuung! Weil – ich komm eigentlich wunderbar alleine zurecht. Ich schaffe das alles. Ja, ok, ich vergesse halt auch hin und wieder meine Schuhe anzuziehen wenn ich rausgehe. Aber ansonsten komme ich sehr gut zurecht«, dann beschreibt die dem Gericht genau das. Weil diese Frau halt nur dafür da ist, dass sie Ihre Sicht­weise erklärt.

Wie so eine Art »Rechts­an­wältin« für mich?

Genau, das ist wie … so eine Art Stell­ver­tetung vor Gericht.
Auch die Betreu­ungs­stelle – das bin ich – kommt auch noch mal, um zu gucken: kommen Sie nicht so gut zurecht? Kann man vielleicht auch andere Hilfen einrichten? Gibt es z.B. ein anderes System was was man instal­lieren könnte oder einrichten könnte, das sie unter­stützt, Sodass man gar keine recht­liche Betreuung braucht? 

Ja, aber wer entscheidet denn am Schluss, ob ich eine Betreuung brauche oder nicht?

Am Ende entscheidet die Richterin. Die Richterin kommt aber auch vorbei und hört Sie auch noch mal. 

Die kommt zu mir nach Hause?

Ja, im Regelfall ist es eigentlich so, dass die Richterin jemanden in der »eigenen Häuslichkeit« anhören soll. Wenn Sie jetzt sagen: »Das ist mir bisschen zu unangenehm wenn so viele Leute kommen«, ist es auch nicht so schlimm – man kann auch die Termine am Amtsge­richt machen.

Ach, ich kann auch zu der Richterin gehen?

Also, es ist nicht so dass Sie einfach zum Amtsge­richt gehen können und sagen können: »Ich wollte schon mal Bescheid sagen: Hier bin ich und mir geht’s wunderbar!« Es wird ein Anhörungs­termin festgelegt. Wenn ich zu Ihnen kommen sollte als Betreu­ungs­stelle, haben Sie die Möglichkeit zu sagen: »Es wäre besser, wenn ich zum Amtsge­richt gehe«, oder »es wäre besser, wenn Sie hierhin kommen, zu mir.« Weil – manchmal kommt man auch nicht mehr so gut außerhalb der Wohnung zurecht, und da ist vielleicht eine …

Vielleicht bin ich ja nicht mehr so gut zu Fuß oder habe keine Lust. Amtsge­richt ist so weit weg, da muss ich mit dem Bus fahren – will ich nicht. Könnte ja sein. Und dann kommt die Richterin zu mir?

Wenn die Richterin Zeit hat, kommt sie zu Ihnen.

Und dann haben ja alle was gesagt: der Arzt, Sie als Betreu­ungs­stelle, die Verfah­rens­pfle­gerin. Jeder muss wahrscheinlich was schreiben, gehe ich mal von aus.

Ja, natürlich.

Dann liest die Richterin sich das alles durch. Und Aufgrund dieser – wir nennen das mal »Gutachten« – der Verschrift­li­chung sagt die Richterin dann: du kriegst eine Betreuung – ja oder nein. Kann ich mir das so vorstellen?

Also die Richterin hört sich ja auch an. Sie jetzt spricht ja mit Ihnen, und mir laut Gesetz darf man keine recht­liche Betreuung einrichten, wenn man es nicht will. Es sei denn, man hat keinen freien Willen mehr.

Ich sage jetzt: »Ich will das nicht! Nur weil ich ab und zu vergesse, meine Schuhe zu wechseln oder auch ein bisschen Pipi in der Hose habe, heißt das ja noch lange nicht, dass ich meine finan­zi­ellen Möglich­keiten nicht überblicken kann, oder nicht weiß, wie ich Geld für mich ausgeben darf.« Das eine hat ja nicht unbedingt was mit dem anderen zu tun.

Nein, natürlich nicht! Man sollte aber vielleicht auch klären, dass eine recht­liche Betreuung Aufga­ben­kreise hat, die man bekommt. Das sollte man nicht vergessen.

Was heißt das denn?

Die meisten Menschen fürchten bei einer recht­lichen Betreuung, dass man entmündigt wird.

So wie das früher war. Der Richter fragte: »Wie macht das Herz?« Dann antwortete man: »Tick, tack«, und dann sagt er: »Ab morgen sorgt jemand anders für dich.« So war das früher.

So war das früher. Vor 1992 war das nämlich noch so. Dann wurde dieses Gesetz abgeschafft. Eine »Vormund­schaft« gibt es heute nicht mehr.

Ach, das gibt’s gar nicht, das heißt auch gar nicht mehr so? Das heißt jetzt »Betreuung«?

[lacht] Also die neue Schaffung heißt jetzt »recht­liche Betreuung«. Das heißt aber auch, dass der recht­liche Betreuer nicht mehr die Aufgaben eines Vormundes hat. Weil – der Vormund ist eigentlich eine allum­fas­sende Vertretung und ein gesetz­licher Betreuer bekommt Aufga­ben­kreise. Das heißt, wenn Sie jetzt sagen: »Ich habe Pipi in der Hose, ich komm nicht mehr so gut alleine zu Hause zurecht«, dann sollte derjenige sich überlegen ob ich dann vielleicht für diese Aufga­ben­kreise – also sprich, was ist mit Pflege was ist mit Gesund­heits­sorge (weil Pipi in der Hose ist ja nicht für alle gesund) ne könntest du ja könnte man so sagen na dann sollte man sich überlegen das wird aber auch noch emran das Betreu­ungs­ver­fahren genau erklärt aber es nicht besser ist wenn dieser recht­liche Betreuer in diesem Aufga­ben­kreis die recht­liche Betreuung macht.

Er also nur nur diesen Punkt »Gesundheit« betreut. Aber das ist ja weitum­fassend, »Gesundheit«. Ist er denn auch für meine Medika­mente verant­wortlich? Muss ich mit dem zum Arzt gehen? Darf ich dann nicht mehr alleine zum Arzt gehen? Das sind ja wichtige Fragen.

Genau, das sind auch alles wichtige Fragen und gut, dass sie gestellt werden. Weil: alleine zum Arzt gehen können Sie immer noch. Nur weil der recht­liche Betreuer den Aufga­ben­kreis »Gesund­heits­für­sorge« hat heißt das nicht, dass Sie in diesem Aufga­ben­kreis geschäftsunfähig sind! Sie können in diesem Aufga­ben­kreis weiterhin noch geschäfts­fähig sein. Das bedeutet auch, dass Sie in diesem Aufga­ben­kreis noch zum Arzt gehen können alleine.

Ja, was macht der denn dann im Rahmen von Gesundheit? Wofür sorgt der denn?

Der recht­liche Betreuer sorgt dafür, dass das die Aufgaben in diesem Kreis, die dann auch anfallen, A) erledigt werden und B) so erledigt werden, dass es für Sie am besten ist.

Das ist zum Beispiel – wir bleiben mal bei dem Pipi in der Hose –, dass vielleicht ab und zu einen Pflege­dienst vorbei­kommt und guckt, ob ich mich noch alleine umziehen und anziehen kann und dafür sorgen kann. Vielleicht merke ich das ja auch gar nicht: vielleicht bin ich auch ein bisschen inkon­tinent – das kann man ja alles nicht voraus­schauend sagen, könnte ja so sein –, dass der dann darauf achtet, dass eine gute Pflege erfolgt. Kann ich das so verstehen?

Ja, aber auch, dass die Pflege dann auch bezahlt wird. 

Das guckt er auch?

Ja, die die muss ja bezahlt werden. Die kommt ja leider nicht von irgend­woher. Also muss geguckt werden: ist einen Pflegegrad schon einge­richtet? Und das muss dann der recht­liche Betreuer auch machen: dass dann ein Pflegegrad instal­liert wird. Sprich: der muss sich mit der Kranken­kasse in Verbindung setzen und dann noch mit den Pflege­diensten. Da wir ja Pflege­mangel haben, muss dann auch geschaut werden: welcher Pflege­dienst kann kommen und wie passt es Ihnen mit den Pflegediensten?

Es könnte auch theore­tisch jemand sein aus meiner Familie oder aus dem Freundeskreis?

Natürlich, ja, natürlich. Also es ist nicht zwangs­läufig, nur weil man einen recht­lichen Betreuer bekommt, dass man dann auch ein ambulanter Pflege­dienst hat, nein. Also es kann auch noch weiterhin in der Familie Unter­stützung geben.

Ich verstehe Sie richtig: Nur weil ich jetzt in dem Bereich »Gesundheit« eine Betreuung habe, bedeutet das aber trotzdem: ich darf auch noch Dinge selber bestimmen?

Ja, der recht­liche Betreuer ist ja dafür da, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.

Weil ich das alleine vielleicht nicht mehr so gut hinkriege?

Genau.

Sie haben ja gesagt, das wäre ein Teil nur, der Aufga­ben­kreises »Gesundheit«. Was gibt es denn noch innerhalb der Betreuung für Aufgaben?

Aufga­ben­kreise? Es gibt noch den Aufga­ben­kreis »Vermö­gens­sorge«, [dafür] wenn ich irgendwann merke: das mit meinen Rechnungen zahlen … das klappt irgendwie nicht mehr so gut. Aus den verschie­densten Gründen – Vergess­lichkeit oder man kann die Rechnung nicht mehr so gut lesen. Dann kann man den Kreis Vermö­gens­sorge noch mit dazutun.
Es gibt da noch den Aufga­ben­kreis der Behör­den­an­ge­le­gen­heiten, Sozial­ver­si­cherung. Wenn man nicht mehr so gut bis zum Bürgeramt laufen kann um einen neuen Ausweis zu beantragen kann, dann gehört das natürlich auch zu den Aufgaben eines recht­lichen Betreuers. Sozial­ver­si­che­rungen gehören dazu, unter anderen aber auch die Renten­an­ge­le­gen­heiten.
Dann gibt es noch den Aufga­ben­kreis des Post- und Fernmel­de­ver­kehrs. Wenn ich irgendwann merke: das mit dem Lesen meiner Briefe, das funktio­niert einfach nicht mehr so gut – dann kann derjenige sich auch darum kümmern.
Es gibt noch viel, viel mehr Aufgabenkreise. 

So grob – könnte das mal so einteilen, in so mehrere Felder?

Man bekommt »Post und Fernmel­de­verkehr«. Man bekommt sehr oft »Gesund­heits­für­sorge«. Man bekommt – je nachdem ob man eine Wohnung hat – »Wohnungs­an­ge­le­gen­heiten«. Und dann gibt es auch noch mal »Aufent­halts­be­stim­mungs­recht«. Es gibt auch noch, dass man sich um die Heime kümmert, da gibt es auch noch Aufga­ben­kreise für. Aber ich habe das Gefühl, dass »Aufent­halts­be­stim­mungs­recht« auch immer sehr komisch betrachtet wird.

Das kann ich gut nachvoll­ziehen, dass das komisch betrachtet wird. Als Laie hat das immer den Beigeschmack von: »Ich kann nicht mehr selber bestimmen, wo ich wohne wenn ich alt bin. Jetzt bin ich vielleicht – hatten wir ja gerade schon gesagt – ein bißchen tüdelig, ich hab auch ab und zu Pipi in der Hose und ich laufe auch schon mal mit Hausschuhen im Winter spazieren – ich möchte aber trotzdem in meiner Wohnung bleiben!« Und natürlich hab ich dann Angst, wenn eine Betreuung einge­richtet wird, die Aufent­halts­be­stim­mungs­recht genannt wird, dass ich dann einfach ins Heim gesteckt werde, obwohl ich da gar nicht hin will!

Nein, auch wenn der recht­liche Betreuer diesen Aufga­ben­be­reicht hat, heißt das nicht, dass Sie in diesem Bereich nicht mehr ihre Wünsche äußern können und auch nicht mehr geschäfts­fähig sind. Wenn Sie sagen: »Ich möchte hier in meinem Haus bleiben!«, dann ist es die Aufgabe des Betreuers zu gucken, inwieweit und wie kann ich das am besten einrichten? Sprich: ambulante Pflege­dienste … dann im Rahmen »haushaltsnahe Dienst­leis­tungen« können sich die wenigsten was vorstellen, aber das sind dann Menschen die helfen beim Putzen der Wohnung, oder Menschen die einen mit Nahrungs­mitteln versorgen, und, und, und. Und wenn das Ihr Wunsch ist, dann ist die Aufgabe des Betreuers das für Sie einzurichten!

Also, ich lerne aus unserem Gespräch: Es ist nicht mehr so wie früher – ich verliere alles /​früher war Vormund­schaft –, sondern das ist heute ganz anders. Erstmal ist die Betreuung in verschiedene Bereiche gegliedert, und nicht immer bekommt jemand die volle Dosis Betreuung, sondern es gibt durchaus Unter­schiede. Und ich habe auch gelernt, dass es nach wie vor Aufgabe der Betreuerin/​des Betreuers ist, auf meine Wünsche einzu­gehen oder auf meine Bedürf­nisse einzu­gehen und sich zu kümmern. Eigentlich hat er die Aufgabe, sich darum zu kümmern, dass es mir auch weiterhin gut geht.

Ganz genau. Das kann man eigentlich sehr gut so zusammenfassen.

Wird der Betreuer denn auch kontrolliert?

Ja, natürlich. Der Betreuer wird durch das Betreu­ungs­ge­richt, das Amtsge­richt in Ratingen kontrol­liert. Der muss da auch eine Bericht­erstattung machen, so dass es da nicht zu Verun­treuung kommen kann. Der recht­liche Betreuer soll ja auch die Wünsche von einem umsetzen. Dies beinhaltet natürlich auch, dass es Wünsche sind, die in ihrem Sinne sind. Also wenn Sie z.B. irgendwann sehr krank sind und sie sagen: »Ich wünsche mir jetzt den Porsche vor meiner Tür«, und dann heißt das nicht, dass der recht­liche Betreuer den Porsche für sie kauft und sie daraufhin Pleite sind. 

Also der hat schon die Aufgabe dafür zu sorgen, dass alles auch sinnvoll passiert um mich herum. Weil – es könnte ja auch sein, wie Sie gerade sagen, dass ich irgendwann vielleicht auch Aussetzer habe und – obwohl ich das jetzt nicht als Aussetzer empfinde, einen schönen Porsche vor der Tür zu haben … [lacht] Wenn das natürlich nicht mein meinem Konto­stand entspricht, haben Sie Recht, sollte man darüber nachdenken.
Frau Rohlfing – ich bedanke mich jetzt erstmal für unser Gespräch. Ich hätte jetzt gerne aber noch einmal Ihre Telefon­nummer und – wen können wir noch ansprechen?

Meine Telefon­nummer finden Sie natürlich im Internet, und dann ist da einmal die Frau Wefel, [aktuell außerdem: die Frau Oelmann, die Frau Beckers] und dann noch die Kollegin Frau Rasche, die hat die Telefon­nummer 550 50 – 51.

Das sind ja schon mal zwei super Ansprech­partner. Ansonsten, wie Sie es gerade gesagt haben, finden Sie alle Ansprech­partner unserer Betreu­ungs­stelle oder auch des Sozialen Dienstes – Sie sind ja immer alles in einer Person – auf unserer Inter­net­seite. Sie können das aber auch in den Begegnungs­stätten erfragen. Auch über die Telefon­zen­trale sind meine Kolle­ginnen immer … »immer erreichbar« hätte ich beinahe gesagt – zu den normalen Öffnungs­zeiten erreichbar und sind auch gerne bereit, Fragen zu beant­worten und Sie kompetent zu beraten. Recht herzlichen Dank, Frau Rohlfing!

Gerne.

[Musik]

Das Gespräch zum Thema »Betreuung« haben mir Frau Rohlfing geführt. Mittler­weile hat sich die Zustän­digkeit verändert, wie das in Behörden hin und wieder so ist. Zuständig ist jetzt die Frau Rasche. Die Telefon­nummer ist geblieben. Sie können sich mit allen Fragen und Problemen im Zusam­menhang mit Betreuung an Frau Rasche wenden. Ich bedanke mich nochmals für Ihre Aufmerk­samkeit und freue mich auf unser nächstes Zusam­men­treffen beim Ratinger Töttern.