Informationen für Senioren

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflege­ver­si­cherung unter­stützt Sie im Pflegefall durch Geld- oder sogenannte Sachleis­tungen. Sind die tatsäch­lichen Pflege­kosten höher als die Leistungen der Pflege­ver­si­cherung, müssen Sie die Differenz aus der eigenen Tasche zahlen.

Die Pflege­ver­si­cherung unter­stützt die Pflege­be­dürf­tigen und ihre Angehö­rigen durch eine indivi­duelle und kostenlose Pflege­be­ratung. Wer einen Antrag auf Leistungen der Pflege­ver­si­cherung stellt, dem bietet die Pflege­kasse von sich aus einen Termin für eine Pflege­be­ratung an, die innerhalb von zwei Wochen nach Antrag­stellung statt­finden soll. Die Pflege­kassen benennen eine feste Ansprech­part­nerin oder einen festen Ansprech­partner für die Pflege­be­ratung vor Ort. Diese Person ist bei den Pflege­kassen Ansprech­part­nerin oder Ansprech­partner für alle Anliegen zur Pflege­ver­si­cherung. Auch die Angehö­rigen können ohne Teilnahme der pflege­be­dürf­tigen Personen eine Pflege­be­ratung in Anspruch nehmen, sofern die pflege­be­dürftige Person zustimmt. Die Beratung erfolgt durch speziell geschulte Pflege­be­ra­te­rinnen und ‑berater mit beson­derer Fachkenntnis.

Pflegegeld

Je nach Pflegegrad erhalten Sie einen monat­lichen Betrag. Diesen setzen Sie entspre­chend Ihrer indivi­du­ellen Pflege­si­tuation ein.

Sachleis­tungen: Sie können Leistungen bei einem ambulanten Pflege­dienst einkaufen. Ein Pflege­dienst­mit­ar­beiter kommt zu Ihnen nach Hause und unter­stützt bei der Versorgung des Pflege­be­dürf­tigen. Die Kosten trägt die Pflege­ver­si­cherung je nach Pflegegrad.

Verhin­de­rungs­pflege

Wenn Sie selbst pflegen und etwa durch einen Arztbesuch oder andere Termine verhindert sind, können Sie eine Ersatz­pfle­ge­kraft engagieren. Die Kosten trägt die Pflegeversicherung.

Kurzzeit­pflege

Wenn Sie selbst pflegen und etwa durch einen Kranken­haus­auf­enthalt oder auch einen Urlaub verhindert sind, kann Ihr Angehö­riger in einer zugelas­senen Kurzzeit­pfle­ge­ein­richtung wohnen, deren Kosten die Pflege­ver­si­cherung übernimmt.

Tages- und Nachtpflege

Der Pflege­be­dürftige kann tagsüber oder auch nachts in einer Einrichtung mit anderen Pflege­be­dürf­tigen betreut werden. Die Kosten für Versorgung (auch die medizi­nische) und Betreuung übernimmt die Pflege­ver­si­cherung. Das Essen oder andere Kosten für die Unter­kunft bezahlen Sie selbst.

Vollsta­tionäre Pflege

Der Pflege­be­dürftige lebt in einem Pflegeheim. Die Pflege­ver­si­cherung trägt je nach Pflegegrad festge­legte Kostenanteile.