Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung unterstützt Sie im Pflegefall durch Geld- oder sogenannte Sachleistungen. Sind die tatsächlichen Pflegekosten höher als die Leistungen der Pflegeversicherung, müssen Sie die Differenz aus der eigenen Tasche zahlen.
Die Pflegeversicherung unterstützt die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen durch eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung. Wer einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellt, dem bietet die Pflegekasse von sich aus einen Termin für eine Pflegeberatung an, die innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung stattfinden soll. Die Pflegekassen benennen eine feste Ansprechpartnerin oder einen festen Ansprechpartner für die Pflegeberatung vor Ort. Diese Person ist bei den Pflegekassen Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für alle Anliegen zur Pflegeversicherung. Auch die Angehörigen können ohne Teilnahme der pflegebedürftigen Personen eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen, sofern die pflegebedürftige Person zustimmt. Die Beratung erfolgt durch speziell geschulte Pflegeberaterinnen und ‑berater mit besonderer Fachkenntnis.
Pflegegeld
Je nach Pflegegrad erhalten Sie einen monatlichen Betrag. Diesen setzen Sie entsprechend Ihrer individuellen Pflegesituation ein.
Sachleistungen: Sie können Leistungen bei einem ambulanten Pflegedienst einkaufen. Ein Pflegedienstmitarbeiter kommt zu Ihnen nach Hause und unterstützt bei der Versorgung des Pflegebedürftigen. Die Kosten trägt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad.
Verhinderungspflege
Wenn Sie selbst pflegen und etwa durch einen Arztbesuch oder andere Termine verhindert sind, können Sie eine Ersatzpflegekraft engagieren. Die Kosten trägt die Pflegeversicherung.
Kurzzeitpflege
Wenn Sie selbst pflegen und etwa durch einen Krankenhausaufenthalt oder auch einen Urlaub verhindert sind, kann Ihr Angehöriger in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung wohnen, deren Kosten die Pflegeversicherung übernimmt.
Tages- und Nachtpflege
Der Pflegebedürftige kann tagsüber oder auch nachts in einer Einrichtung mit anderen Pflegebedürftigen betreut werden. Die Kosten für Versorgung (auch die medizinische) und Betreuung übernimmt die Pflegeversicherung. Das Essen oder andere Kosten für die Unterkunft bezahlen Sie selbst.
Vollstationäre Pflege
Der Pflegebedürftige lebt in einem Pflegeheim. Die Pflegeversicherung trägt je nach Pflegegrad festgelegte Kostenanteile.