Heimunterbringung
Wenn die notwendige Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, bleibt nur der Weg in ein Pflegeheim. Dort wird eine umfassende Betreuung gewährleistet.
Grundsätzlich kann jeder ältere Mensch in ein Pflegeheim ziehen. Doch nur wer die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit erfüllt, hat einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder anderer öffentlicher Leistungen.
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Unterkunfts- und Verpflegungskosten muss der Bewohner selbst zahlen.