Informationen für Senioren

Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkoste und wird nur auf Antrag geleistet. Damit soll einkom­mens­schwachen Haushalten, die keine Trans­fer­leis­tungen wie Sozialgeld oder Arbeits­lo­sengeld II erhalten, geholfen werden.

Wohngeld­be­rechtigt sind:

  • Mieter oder Unter­mieter von Wohnraum
  • Inhaber einer Genos­sen­schafts- oder Stiftswohnung
  • Inhaber eines mietähn­lichen Dauerwohnrechts
  • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
  • Eigen­tümer, die Wohnraum im eigenen (Mehrfa­milien-) Haus bewohnen

Die Zuschuss­be­dürf­tigkeit bestimmt sich vor allem nach dem anrechen­baren Gesamt­ein­kommen: Die absolute Einkom­mens­grenze liegt seit dem 1. Januar 2016 bei monatlich:

  • für einen Allein­ste­henden bei 1.010 €,
  • für einen Vier-Personen-Haushalt bei 2.166 €.

Hierzu zählen die steuer­pflich­tigen »positiven Einkünfte« aller zum Haushalt rechnenden Personen.

Von diesen Einkünften sind diverse Posten abzuziehen, während andere angerechnet werden können – abhängig vom Einzelfall. (Zum Beispiel hängt das davon ab, ob Beiträge zur gesetz­lichen Kranken- und Pflege­ver­si­cherung, Renten­ver­si­cherung oder vergleich­baren Einrich­tungen und Steuern vom Einkommen gezahlt werden.)

Außerdem gibt es Freibe­träge für besondere Perso­nen­gruppen (zum Beispiel für schwer­be­hin­derte Menschen – unter bestimmten Voraus­set­zungen – mit einem Freibetrag von 1.500 € jährlich).

Podcast: Wohngeld

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