Informationen für Senioren

Prozess­kos­ten­hilfe

Prozesskostenhilfe

Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können bei Bedarf Prozess­kos­ten­hilfe in Anspruch nehmen. Für alle recht­lichen Fragen und Probleme stehen ihnen die Rechts­pfleger beim Amtsge­richt zu Verfügung. Dort können Anträge gestellt und rechts­re­le­vante Äußerungen zu Protokoll gegeben werden.
Auskünfte erteilt das: