Prozesskostenhilfe
Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können bei Bedarf Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Für alle rechtlichen Fragen und Probleme stehen ihnen die Rechtspfleger beim Amtsgericht zu Verfügung. Dort können Anträge gestellt und rechtsrelevante Äußerungen zu Protokoll gegeben werden.
Auskünfte erteilt das: