Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung soll ein Existenzminimum sicherstellen, falls das eigene Einkommen oder Vermögen dafür nicht ausreicht. Falls Sie also im Alter zu wenig Geld zum Leben zur Verfügung haben, können Sie bei Ihrem Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Bei der Berechnung des Grundsicherungs-Betrags wird Ihre Rente oder Ihr Einkommen (in der Regel bis 416 €) angerechnet. Die Grundsicherung sichert Mietzahlungen (bis zu einer bestimmten Höhe) und Heizkosten, Krankenversicherung, sowie eventuell weitere Leistungen, die von Ihrer persönlichen Situation abhängen.
Beispiel
Eine alleinstehende Person verfügt über eine Rente von 300 €. Sie zahlt 350 € Miete (einschließlich der Betriebskosten) und 40 € Heizkosten.
Der Grundsicherungsbedarf sähe so aus:
Regelsatz Haushaltsvorstand / alleinstehende Person | 416 € |
Unterkunftskosten | 350 € |
Heizkosten | 40 € |
Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung | keine |
Mehrbedarf | keiner |
Bedarfssumme | 806 € |
abzüglich netto-Renteneinkommen | −300 € |
Grundsicherungsbedarf | 506 € |
Ihr Sozialamt berät Sie persönlich zu Fragen der Grundsicherung und deren Antragstellung