Informationen für Senioren

Grund­si­cherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grund­si­cherung soll ein Existenz­mi­nimum sicher­stellen, falls das eigene Einkommen oder Vermögen dafür nicht ausreicht. Falls Sie also im Alter zu wenig Geld zum Leben zur Verfügung haben, können Sie bei Ihrem Sozialamt einen Antrag auf Grund­si­cherung stellen. Bei der Berechnung des Grund­si­che­rungs-Betrags wird Ihre Rente oder Ihr Einkommen (in der Regel bis 416 €) angerechnet. Die Grund­si­cherung sichert Mietzah­lungen (bis zu einer bestimmten Höhe) und Heizkosten, Kranken­ver­si­cherung, sowie eventuell weitere Leistungen, die von Ihrer persön­lichen Situation abhängen.

Beispiel

Eine allein­ste­hende Person verfügt über eine Rente von 300 €. Sie zahlt 350 € Miete (einschließlich der Betriebs­kosten) und 40 € Heizkosten.
Der Grund­si­che­rungs­bedarf sähe so aus:

Regelsatz Haushaltsvorstand / alleinstehende Person 416 €
Unterkunftskosten 350 €
Heizkosten 40 €
Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung keine
Mehrbedarf keiner
Bedarfssumme 806 €
abzüglich netto-Renteneinkommen −300 €
Grundsicherungsbedarf 506 €

Ihr Sozialamt berät Sie persönlich zu Fragen der Grund­si­cherung und deren Antragstellung

Grundsicherung