Finanzielle Unterstützung
Viele Menschen glauben, dass Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II (besser bekannt als Hartz IV) dieselbe Leistung sind. Dies ist jedoch nicht der Fall und allein schon daran zu erkennen, dass für das Arbeitslosengeld II das Jobcenter und für die Sozialhilfe das örtliche Sozialamt zuständig ist.
Sozialhilfe kann man beispielsweise erhalten, wenn man über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr weniger als 3 Stunden aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen arbeiten gehen kann und man seinen Lebensunterhalt (unter anderem Essen, Kleidung, Wohnung, Hausrat) nicht mehr von seinem Einkommen und Vermögen bestreiten kann. Bei der Sozialhilfe werden Angehörige des 1. Grades auf ihre Unterhaltspflicht überprüft.
Die Leistungen der Sozialhilfe umfassen insbesondere:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Bei der Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt wird zunächst der individuelle Bedarf bestimmt und dann das Einkommen und Vermögen angerechnet. Wenn der Bedarf höher als das Einkommen und Vermögen ausfällt, besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Geldleistung.