Informationen für Senioren

Finan­zielle Unterstützung

Viele Menschen glauben, dass Sozial­hilfe und das Arbeits­lo­sengeld II (besser bekannt als Hartz IV) dieselbe Leistung sind. Dies ist jedoch nicht der Fall und allein schon daran zu erkennen, dass für das Arbeits­lo­sengeld II das Jobcenter und für die Sozial­hilfe das örtliche Sozialamt zuständig ist.
Sozial­hilfe kann man beispiels­weise erhalten, wenn man über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr weniger als 3 Stunden aufgrund von körper­lichen oder psychi­schen Einschrän­kungen arbeiten gehen kann und man seinen Lebens­un­terhalt (unter anderem Essen, Kleidung, Wohnung, Hausrat) nicht mehr von seinem Einkommen und Vermögen bestreiten kann. Bei der Sozial­hilfe werden Angehörige des 1. Grades auf ihre Unter­halts­pflicht überprüft.

Die Leistungen der Sozial­hilfe umfassen insbesondere:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Gesundheit
  • Einglie­de­rungs­hilfe für behin­derte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung beson­derer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen

Bei der Berechnung der Hilfe zum Lebens­un­terhalt wird zunächst der indivi­duelle Bedarf bestimmt und dann das Einkommen und Vermögen angerechnet. Wenn der Bedarf höher als das Einkommen und Vermögen ausfällt, besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Geldleistung.