Sozialberatung
Sozialberatung umfasst das sozialarbeiterische beziehungsweise sozialpädagogische Beratungsangebot für Menschen mit verschiedensten sozialen Problemstellungen. Im Mittelpunkt stehen das soziale System und die Ratsuchenden mit ihren Bedürfnissen sowie die Lösungserarbeitung für Fragen und Probleme.
Die soziale und sozialrechtliche Beratung ist von einer juristischen Beratung zu unterscheiden, wobei es in der Praxis Überschneidungen gibt, die durch das Rechtsdienstleistungsgesetz ermöglicht beziehungsweise abgedeckt sind. Die zuständigen Stellen sind in der Regel mit Diplom-Sozialarbeiter oder Diplom-Sozialpädagogen besetzt. Die Beratung erfolgt kostenlos, vertraulich, gegebenenfalls anonym und unabhängig von Weltanschauung und Religion.
Die Allgemeine Sozialberatung (ASb) entspringt der Intention, Menschen ein sehr einfach zugängliches Angebot der Beratung und Begleitung, Hilfe und Unterstützung zu unterbreiten. Die ASb orientiert sich unmittelbar an Lösungen für vielfältige Problemlagen, ist erste Anlauf- und Clearingstelle, vielfach erste Zuhörerin für Menschen und hält ein eigenes Spektrum unterschiedlicher Hilfearten und ‑formen im Rahmen eines ganzheitlichen Beratungsansatzes bereit. Ähnlich dem Hausarztprinzip vermittelt die ASb als Generalistin bei Bedarf auch an spezialisierte Fachdienste, managt und koordiniert unterschiedliche Unterstützungs- und Beratungsleistungen und ‑maßnahmen. Außerdem koordiniert der Dienst auch den Einsatz Ehrenamtlicher, die die professionelle soziale Arbeit ergänzen.
Wegen des geringen Spezialisierungsgrades und ihrer hohen Flexibilität, auf sich verändernde Bedarfslagen rasch und lösungsorientiert reagieren zu können, wird die ASb häufig als Kernstück und Fundament von zahlreichen Beratungsangeboten gesehen.