Informationen für Senioren

Reisen

Die deutschen Senioren sind Reise­welt­meister. Selbst mit Rollstuhl oder Rollator bringt sie ein Flugzeug, wenn nötig, problemlos an jedes erreichbare Ziel der Welt. Gemäß der Bundes­ar­beits­ge­mein­schaft der Senioren-Organi­sa­tionen liegt die Reise­in­ten­sität bei Reisen im Alter der über 60-jährigen bei 77 Prozent. Die Häufigkeit der Reisen im Alter der über 69-jährigen liegt bei etwa 60 Prozent.

Auch bei chroni­schen Erkran­kungen und gesund­heit­lichen Einschrän­kungen ist das Reisen im Alter möglich. Vor einer größeren Reise sollte immer der Hausarzt kontak­tiert werden, auch um eine ausrei­chende medika­mentöse Versorgung während der Reise zu gewähr­leisten. Ein kleiner Hinweis mit eventuell weitrei­chenden Folgen: Bei einer Flugreise sollten die regel­mäßig zu nehmenden Medika­mente immer in zwei Teile aufge­teilt werden. Sollte der Koffer vielleicht an einen anderen Ort als Sie reisen, haben Sie immer noch genügend Medika­mente im Handgepäck. Bei Senio­ren­reisen in weit entfernte oder ungewöhn­liche Klima­zonen sollte genug Zeit einge­plant werden, um sich zu akkli­ma­ti­sieren, auch hier ist ein Arztbesuch im Vorhinein ratsam.

Infos zu spezi­ellen Angeboten für ältere Menschen oder Menschen mit Mobili­täts­ein­schrän­kungen erhalten Sie bei

Behindertenfahrdienst

Der Kreis Mettmann bietet außer­ge­wöhnlich gehbe­hin­derten Menschen einen Fahrdienst zur Teilnahme am Leben in der Gemein­schaft an.
Hierfür benötigen Sie einen Berech­ti­gungs­nachweis.

Diesen Nachweis erhalten Sie, wenn Sie im Besitz eines Schwer­be­hin­der­ten­aus­weises mit dem Merkzeichen »aG« (»außer­ge­wöhn­liche Gehbe­hin­derung«) sind und Ihren ständigen Wohnsitz in Ratingen haben. Von der Berech­tigung ausge­schlossen sind Personen, auf die wegen ihrer Behin­derung ein steuer­be­güns­tigtes oder steuer­be­freites Kraft­fahrzeug zugelassen ist.

Selbst­ver­ständlich können Sie Ihren Antrag auch bei Ihrer Stadt­ver­waltung Ratingen abgeben. Hier wird der Antrag auf seine Vollstän­digkeit geprüft und an den Kreis Mettmann zur Entscheidung weitergeleitet.