Informationen für Senioren

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Aktiv im Alter

Wer Anteil nimmt am Leben ringsum, wer Kontakte und Freund­schaften pflegt, wer vielfältige Möglich­keiten nutzt, Sinnvolles und Nützliches zu tun, wer sich für andere engagiert und auch die schönen Dinge und Erfah­rungen zu genießen versteht, der bleibt innerlich jung und entwi­ckelt mehr Abwehr­kräfte gegen die Widrig­keiten des täglichen Lebens.

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Beratung und Unterstützung

Beratung wird in den unter­schied­lichsten Bereichen von verschie­denen Ämtern, Insti­tu­tionen, Verbänden, Vereinen, Kirchen und privaten Trägern angeboten.

Finan­zielle Unterstützung

Viele Menschen glauben, dass Sozial­hilfe und das Arbeits­lo­sengeld II (besser bekannt als Hartz IV) dieselbe Leistung sind. Dies ist jedoch nicht der Fall und allein schon daran zu erkennen, dass für das Arbeits­lo­sengeld II das Jobcenter und für die Sozial­hilfe das örtliche Sozialamt zuständig ist.
Sozial­hilfe kann man beispiels­weise erhalten, wenn man über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr weniger als 3 Stunden aufgrund von körper­lichen oder psychi­schen Einschrän­kungen arbeiten gehen kann und man seinen Lebens­un­terhalt (unter anderem Essen, Kleidung, Wohnung, Hausrat) nicht mehr von seinem Einkommen und Vermögen bestreiten kann. Bei der Sozial­hilfe werden Angehörige des 1. Grades auf ihre Unter­halts­pflicht überprüft.

Die Leistungen der Sozial­hilfe umfassen insbesondere:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Gesundheit
  • Einglie­de­rungs­hilfe für behin­derte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung beson­derer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen

Bei der Berechnung der Hilfe zum Lebens­un­terhalt wird zunächst der indivi­duelle Bedarf bestimmt und dann das Einkommen und Vermögen angerechnet. Wenn der Bedarf höher als das Einkommen und Vermögen ausfällt, besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Geldleistung.

Wohnen im Alter

Für den Fall, dass die Wohnung den Anfor­de­rungen in der entspre­chenden Lebens­si­tuation nicht mehr gerecht wird, ist nicht immer ein Umzug notwendig. Häufig ist es möglich, mit einfachen Mitteln und geringem Aufwand die Wohnung alters- bezie­hungs­weise behin­der­ten­ge­recht auszustatten.

Manchmal sind es nur Kleinig­keiten, die das Leben schwer­machen. Zum Beispiel fehlende Halte­griffe im Bad, zu wenig Platz im Schlaf­zimmer oder schwer erreichbare Hänge­schränke in der Küche.

Vorsorge

Eine Krankheit oder ein Unfall können jeden Menschen in eine Situation bringen, in der er außer­stande ist, für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und selbst­be­stimmt zu handeln. Auch wenn Angehörige und andere Vertrau­ens­per­sonen um die Wünsche des jeweils anderen wissen, können sie nicht rechts­ver­bindlich entscheiden und tätig werden. Um in solchen Fällen einen Vertreter zu haben, hat der Gesetz­geber die Möglichkeit der Vorsor­ge­voll­macht und der gesetz­lichen Betreuung geschaffen.

Sie werden immer dann erfor­derlich, wenn ein bis dahin voll entschei­dungs­fä­higer Mensch so schwer erkrankt, körperlich, geistig oder physisch, sodass er keine Entschei­dungen mehr treffen oder die Tragweite seiner Entschei­dungen nicht mehr erkennen kann. Die gesetz­lichen Grund­lagen finden sich im Bürger­lichen Gesetzbuch.

Pflege

Pflege passiert plötzlich!

Tatsächlich finden sich die meisten Angehö­rigen einer pflege­be­dürf­tigen Person unver­hofft in einer völlig neuen familiären Situation. Viele Fragen tauchen auf und es gilt, innerhalb kürzester Zeit Lösungen zu finden.

Das Amt für Soziales, Wohnen und Integration bietet Unter­stützung und fachliche Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege an. Die Beratungs­stelle der Stadt Ratingen arbeitet unabhängig und neutral.

Notdienste

Beim Notruf: Die Leitstelle stellt Ihnen wichtige Fragen zur Situation:

  1. Wer meldet?
  2. Wo ist es geschehen?
  3. Was ist geschehen?
  4. Wie ist die Situation?
  5. Warte auf Rückfragen!

Die Leitstelle beendet das Gespräch!